Gesellschaft von Freunden der TU Berlin e.V.

Richtlinien zur Vergabe von Preisen

Die Vergabe von Preisen erfolgt für herausragende ausgewiesene Leistungen im Bereich der Wissenschaft.

Die Ausschreibung erfolgt u.a. über die allgemein zugängliche (unverschlüsselte) Internetseite der Gesellschaft von Freunden der Technischen Universität Berlin mit einer Frist von mindestens drei Wochen vor Bewerbungsschluss. Es können auch Personen oder Gruppen ausgezeichnet werden, die sich in hervorragender Weise um die Technische Universität Berlin verdient gemacht haben.

Die Auswahlentscheidung erfolgt durch eine Jury von mindestens drei Teilnehmern, die über eine entsprechende Kompetenz zur Beurteilung der Leistung verfügen. Die Jurymitglieder werden vom Vorsitzenden des Vorstands ernannt.

Die Auswahl einer förderungswürdigen Leistung erfolgt auf der Grundlage von leistungsbezogenen Kriterien, die von der Jury für das Auswahlverfahren festgelegt wurden. Mitglieder der Gesellschaft von Freunden der Technischen Universität Berlin werden nicht bevorzugt. Wird der Bewerberkreis eingeschränkt, so wird dies in der Ausschreibung angezeigt. Eine Einschränkung auf bestimmte Personengruppen ist nur möglich, wenn diese besondere wissenschaftliche oder fachliche Kriterien erfüllen, oder besonders förderungswürdig sind. Bevorzugungen bzw. Diskriminierungen aufgrund von Rasse, Religion, Herkunft o.ä. sind ausgeschlossen.